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GEZ-Gebühr für Internetfähige PCs und Handys soll steigen
Wie das Online Magazin Carta berichtet, sollen die GEZ Gebühren für Internetfähige Handys und für Computer mit einem Internetzugang steigen. Dies bestätigte Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder.
Damit soll sich die Rundfunkgebühr für PCs mit Internetanschluß soll demnach von jetzt 5,76 Euro auf 17,98 Euro ab dem Jahr 2013 steigen. Wer keinen Fernsehr in seinem Haushalt hat, soll den vollen Satz an Rundfunkgebühr für seinen PC bezahlen. Daneben soll auch die Beweislast umgehkehrt werden: künftig muß der Gebührenpflichtige nachweisen, dass er keines der Geräte besitzt – und nicht wie bisher die GEZ.
Stadelmaier sagte Carta: “Wir diskutieren derzeit verschiedene Gebührenmodelle. Es gibt aber noch keine Entscheidung. Bei der Haushaltsabgabe stellt sich die Frage der PC-Gebühr nicht. Bei der modifizierten Gerätegebühr gibt es für eine verminderte Gebührenpflicht für PCs oder Smartphones keine sachliche Begründung mehr.” Dies soll auch für gewerbliche Nutzer gelten.
Seit dem 1. Januar 2007 gilt die neue Rundfunkgebühren auch für Internetfähige PCs und Smartphones. Die Gebühr richtete sich aber bis dato an ein einzelnes Radio.
Im Gespräch sind zwei verschiedene Modelle: dabei soll es sich um eine modifizierte Form des derzeitigen Systems handeln, wobei die Gebühren fällig werden, für die eingesetzten Geräte. Das zweite Modell sieht eine Abgabe je Haushalt vor. Eine Entscheidung soll im Juni 2010 fallen.
Diese Neuregeleung würde vor allem gewerbliche Nutzer betreffen. Viele zogen vor Gericht und klagten gegen die Gebührenpflicht. Gegen eine solche Gebühr entschied im August beispielsweise hat das Verwaltungsgericht Schleswig, dass beruflich genutzte Computer nicht grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen seien. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel wies im September eine Berufung gegen ein Urteil zu Lasten des Hessischen Rundfunks zurück. Es gibt aber auch einige Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten wie in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern, die eine Gebührenpflicht für PCs grundsätzlich anerkennen, wenn keine weiteren angemeldeten Empfangsgeräte vorhanden sind.