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- 29.7.2010: "Alberti, Heidi Alberti" - PC Rückgabe von nicht existierenden Kunden
- 28.7.2010: Zeichnungsfrist für Online Petition gegen Straßenbahnverlängerung beendet
- 21.7.2010: 537 Mitunterzeichner bei Online Petition gegen Straßenbahnverlängerung
- 2.7.2010: Linie 1 Verlängerung nach Mittelhuchting gegen den Willen der Bürger?
- 27.6.2010: Online Petition gegen Verlängerung der Linie 1: über 300 Mitunterzeichner
- 16.6.2010: Verlängerung Linie 1 nach Mittelshuchting: Online-Petition gegen die Linie 1
- 11.6.2010: Ministerpräsidenten nicken neues GEZ-Gebührenmodell ab - neue Kritik formiert sich
- 11.6.2010: Linie 1 Verlängerung von Roland Center bis nach Mittelshuchting (UPDATE)
- 12.5.2010: BGH Urteil zu Störerhaftung bei WLAN Netzen und seine Folgen
- 12.5.2010: Nokia Ovi Suite und Lexware Büroeasy 2010: Probleme mit Office 2010
Erneute Schlappe für Rundfunkgebühren auf internetfähige PCs
Das Verwaltungsgericht Gießen hat zwei Rundfunkgebührenbescheide des Hessischen Rundfunks (HR) kassiert. Geklagt hatte ein Optikunternehmen und ein Sportverband gegen einen Gebührenbescheid des HR.
Die Kläger argumentierten, das sie den PC weder als Radio noch als Fernsehgerät nutzten, denn die Rechner dienten der Verwaltung von Mitgliedern und Mitarbeitern, dem E-Mail Verkehr oder der Pflege der Webseite. nach dem Urteil muß der Sender beweisen, das die Geräte für den Rundfunkempfang bereitgehalten würden. Zwar sei ein internetfähiger PC grundsätzlich als Rundfunkgerät zu bewerten, jedoch kann man nicht alleine durch den Besitz davon ausgehen, das dieser zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden, wie bei einem Fernsehr oder Radio. Der Rundfunkempfang sei beim Computer untergeordnet. Die Beteiligten könnten Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Ein Grundsatzurteil vom Bundesverwaltungsgericht zu den Rundfunkgebühren steht noch aus. Bis dato gibt es uneinheitliche Urteile zum Thema Rundfunkgebühren für internetfähige Computer.