Innenminister können Streit um das BKA Gesetz nicht beilegen

Es gibt noch immer keine Einigung im Bundesrat zum neuen BKA Gesetz. Vielen Bundesländern geht das Gesezt zu weit.

Die Polizei hat mit diesem Gesetz die Möglichkeit sowohl präventive und repressive Eilfallmaßnahmen für den großen Lauschangriff, Durchsuchungen von Wohnungen, Telekommunikationsüberwachung und die Ortung von Mobiltelefonen per IMSI-Catcher durchzuführen. Dazu muß nicht zwingend ein Beschluß des Gerichtes vorliegen, wenn es um die Abwehr von terroristischen Aktivitäten geht.

Da sich die Ländern nicht einigen können, kündigte Bundesinnenminister Schäuble an, das Grundgesetz ändern zu wollen, damit es nur eine Einfache Mehrheit im Bundesrat nötig ist. Somit würden die Enthaltungsstimmen zu den Nein Stimmen gezählt werden.

 Am Montag, 24.11.2008, enthält die c’t einen Hintergrundartikel zum BKA Gesetz und dem Bundestrojaner bereit.

Quelle: heise.de

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