GEZ-Gebühr auf PCs: Erneute Schlappe vor Gericht

Die am 1. Januar 2007 eingeführte Rundfunkgebührenpflicht für PCs ist abermals vor Gericht außer Kraft gesetzt worden. Zwar ist dies wieder eine Einzelklage, aber daß ganze kann größere Kreise ziehen.

Die Richter erhoben bedenken in ihrem Urteil „Rundfunkgebührenpflicht für Internet-fähige PCs unabhängig von der tatsächlichen Nutzung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sein und nicht auch gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit verstoße.

Ein Sportverein hatte beim NDR den PC angemeldet und gleichzeitig auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht einen Antrag eingereicht. Dieser wurde abgelehnt. Der Verein wies darauf hin, das der PC für administrative Zwecke genutzt wird, wie Mitgliederverwaltung. Der NDR hatte dies auch nicht bestritten, sondern sich ausschließlich darauf berufen, daß der Rundfunkempfang mit den Computern technisch möglich wäre.

In dem Urteil beriefen sich die Richter auf ein von ARD und ZDF selbst verfaßtes Gutachten, das darlegte, das nur ca. 3,4 Prozent der Internetnutzer auch Radio hören. Nach Ansicht des Gerichts stellt diese Gebühr, unabhängig von ihrer Nutzung, eine „unzulässige Besitzabgabe“ für einen Computer dar.

Quelle: winfuture

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