Wieder hat das Gericht einem kleinen Unternehmer Recht gegeben. Dieser hatte gegen den Gebührenbescheid des HR (Hessischer Rundfunk) geklagt und Recht bekommen: Auf einen PC in einem Unternehmen kann keine Rundfunkgebühr erhoben werden.
Der IT-Unternehmer Harald Simon hatte es nicht hinnehmen wollen, das auf Internet-PCs Rundfunkgebühren erhoben werden. Er setzte sich gegen den Gebührenbescheid des HR zur Wehr und reichte Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden ein. Seinen Fall dokumentierte Simon auf der pc-gebuehr.de Seite.
Der Kläger gab an, das er keine Rundfunkangebote mit dem PC ansehe sondern diesen als Arbeitsmittel einsetzt. Die Erhebung von Rundfunkgebühren auf einen Computer wären somit willkürlich. Die Richter folgtem Argument und begründeten in ihrem Urteil (AZ 5 K 243/08 WI(V), das es keine „tragfähige Rechtsgrundlage“ gebe um auf Internetfähigen PCs Gebühren zu erheben.
Zudem hätte er von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden müssen, da er auf seinem Privatgrundstück bereits Rundfunkempfangsgeräte angemeldet. Zudem benachteilige die Gebühr die Kleinunternehmen gegenüber den Großen Unternehmen, die für das Gesamte Gelände nur einmal bezahlen müssen.
Meinung vom ALSEHK Computer Bremen Team:
Nicht jeder PC in Deutschland dient einzig und allein dem schauen oder hören von Öffentlich Rechtlichen Programmen. Selbst wir können kein Fernsehen oder Radio Hören am PC, da es ebenfalls unser Arbeitsgerät ist. Ebenso hat das Gericht erkannt, das die neuen Handys oder Notebooks nicht alle über einen Kammgeschehrt werden können, und somit auch nicht gleich mit einer GEZ Gebühr belegt werden dürfen. Dies möchte jedoch die GEZ als Einzugszentrale für die Gelder von den Öffentlich Rechtlichen Sendern. Hier ist aber auch der Gesetzgeber gefragt, der den Passus „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ geschaffen hatte. Auch dies hat das Gericht kritisiert, und daß zu Recht. Darunter könnte man auch einen Kühlschrank, Kaffemaschine oder andere Geräte verstehen. Hier müssen endlich fakten geschaffen werden und die Rundfunkgebührenpflicht für Unternehmen, gerade für kleine Unternehmen die zweimal zu Kasse gebeten werden, abgeschafft.
Quelle: winfuture
Quelle: heise.de
Quelle: golem.de