Bundesrat winkt neues BKA-Gesetz durch

Mit knapper Mehrheit von 35 zu 34 Stimmen hat der Bundesrat das neue BKA-Gesetz durchgewunken. Die erste Fassung scheiterte im Bundesrat.

Das BKA-Gesetz ist weitesgehend entschärft worden. So darf das BKA nur mit richterlicher Genehmigung Private PCs Onlinedurchsuchen, auch wenn es eilig ist. Ebenso dürfen die gesammelten Daten nur dann gesichtet werden, wenn ein Richter dies genehmigt hat.

Die Bundesärztekammer sprach von einem schwarzen Tag für die Patienten, denn wenn das Gesetz so in Kraft trete, dann gelte das Arztgeheimnis nur Eingeschränkt. Deshalb wolle man gegen das Gesetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ins gleich Horn stieß der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum, Ex-Bundestagsvizepräsident Burkard Hirsch (beide FDP) und der Anwalt Peter Schantz, die ebenfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble steht den Klagen gelassen gegenüber.

Meinung vom ALSEHK Computer Bremen Team:Natürlich kann sich der Bundesinnenminister ruhig zurücklehnen, es betrifft ja nicht ihn. Woran soll denn ein „Bundestrojaner“ erkennen ob der PC ein Privat oder ein Geschäftlicher ist? Ich glaube kaum, das der PC dem Trojaner das mitteilen kann. Berufe, die der Schweigepflicht unterliegen, wie Ärzte und Anwälte, können genauso betroffen sein, wie Unternehmen, die mit Daten arbeiten. Hatten wir nicht gerade auch einen Datenskandal? Sollen die Unternehmen sich nicht vor Hackern und Datenräubern schützen? Dieses Gesetz scheint eine Art Freibrief zu sein. Wer etwas falsches sagt wird überwacht. Als Computerdienstleister kommen harte Zeiten auf einen zu. Nicht nur durch die Nachfragen der Kunden, auch wir selber müssen noch stärker in die Datensicherheit und Datenschutz investieren. Damit das BKA auch aufrüsten kann… Ein unendlicher Kreislauf!

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