Und weil wir gerade bei der EU sind, können wir da auch gleich bleiben: dem deutschen Bundesverfassungsgericht liegt eine Klage von mehreren Politikern vor, die überprüfen lassen wollen, ob der Vertrag von Lissabon Grundgesetz Konform ist. Wir erinnern uns ganz kurz: Die EU will eine Europäische Verfassung haben. Da die Bürger größenteils mit „Nein“ gestimmt haben, hat man die EU Bürger außen vor gelassen. Nun gibt es einen Vertrag, der in Lissabon abgeschlossen wurde. Und dieser birgt einige Überraschungen…
Die Bürger brauchen für diesen Vertrag nicht mehr zur Urne geschickt werden, die EU Mitgliedsstaaten müssen diesen Vertrag einfach nur durch die Parlamente winken. Einige haben das noch nicht gemacht und darunter befindet sich auch Deutschland. Einigen Politikern aber auch Organisationen geht der Vertrag von Lissabon zu weit. Deshalb soll das Bundesverfassungsgericht darüber befinden, ob der Vertrag konform mit dem Grundgesetz ist.
Auch muß sich das Gericht damit auseinandersetzen, ob es weiterhin das höchste Gericht in Deutschland ist. Denn der Vertrag geht soweit, das Europäische Gerichte bzw. auch Gesetzgebungen Vorrang haben vor den einzelnen Landesparlamenten. Man könnte eigentlich überspitzt sagen, es wäre alles nur noch Staffage.
Das Bundesverfassungsgericht kann den Vertrag kippen oder aber ihn so in seine Grenzen einschränken. Denn der Vertrag von Lissabon schränkt auch die Souveränität von den Mitgliedsländern ein. Das stört so einige, so unter anderem Peter Gauweiler, der mit als erster Klage gegen den Vertrag eingereicht hatte, und ihn durch die Verfassungsrichter überprüfen lassen will.
Langsam aber sicher kann man behaupten, das wir uns einem Zentralistischem Staat nähern, wo die Länderparlamente nur noch als Fassade für das Große-Ganze vorhanden sind. Die EU ist weit weg, keiner weiß ganz genau, was dort eigentlich die Hochbezahlten Politiker und Kommissionen alles machen. Ebenso ist die Rechtssprechung anders als in den einzelnen Ländern der EU. So würde das Deutsche Bundesverfassungsgericht „Nein“ zum Abschuß eines Zivilflugzeugs sagen, wenn es von Terroristen gekapert wurde. Der Europäische Gerichtshof würde dem Zustimmen. Bis jetzt sind viele Klagen gegen einzelne Artikel des EU Parlamtenes oder Gesetzgebungen von dort immer als rechtens angesehen worden, auch wenn der Gesunde Menschenverstand sich sagt, das es eigentlich Irrsinn ist.
Wir können nur hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht diesem Vertag einen Riegel vorschiebt. Zwar wird dann Bundeskanzlerin Merkel toben und von „großen Enttäuschungen“ sprechen, aber solange der „EU“ Bürger nicht weiß, was in Straßburg und Brüssel so passiert, der Aufgeblähte Bürokratenapparat der EU nicht Transparenter wird, ist eine Länderlösung immer noch die beste Möglichkeit. So weiß jeder, was er gewählt hat.