Europäischer Gerichtshof: Klage von Irland gegen die Vorratsdatenspeicherung abgewiesen

Mit Unterstützung von der Slowakei hat Irland gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH geklagt. Diese Klage wurde nun abgewiesen.

Die Klage bezog sich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, da sich diese auf die Richtline in Artikel 95 EG beruft. Diese stützt sich aber auf den Binnenmarkt. Da aber die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Kriminalität und zur Terrorbekämpfung dienen soll, hätte diese Richtlinie der Grundlage von Artikeln des EU-Vertrages über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen hätten erlassen werden müssen.

Die Richter sahen das etwas anders und wiesen die Klage zurück. Die Richtlinie wäre Bestandteil für einen gut funktionierenden Binnenmarkt. Die Richter ließen aber offen, ob dadurch die Privatsphäre einzelner betroffen wäre oder nicht, denn die Klage richtete sich nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung allgemein, sondern ob sie in dem Artikel 95 EG hineingehört.

Viele Europäische Staaten hätten bereits die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt. Darunter auch Deutschland. Sechs Monate lang werden die Verbindungsdaten von Telefonverbindungen und Internetverbindungen gespeichert.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Genauere Informationen kann man in dem Artikel auf heise.de erfahren.

Meinung vom ALSEHK Computer Bremen Team:

Die EU mag vielleicht eine gute Institutions sein, ohne Frage. Aber der Eingriff in die Privatssphäre, der Erlass von irgendwelchen Richtlinien – wie krumm darf eine Banane sein, wie groß ein Apfel, überbordende Hygienevorschriften für die Herstellung von Käse (altes Rezept aus Italien) – sorgen schon für Frust auf ganzer Linie bei den Bürgern. Zumal es ihnen auch nicht mehr zu vermitteln ist, was die EU eigentlich will. Aus einem „Zusammenwachsen“ der Kulturen und des offenen Warenverkehrs ist ein Bürokratie Monster – eher Moloch – geworden, der immer mehr Papier und Erlasse produziert, die nicht zu verstehen sind. Es dauert bestimmt nicht mehr lange, und sowohl das Verfassungsgericht als auch die Gewählten Parlamente – gerade das Bundesparlament – dienen nur noch zur Staffage. Alles durch den Vertrag von Lissabon.

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