Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat in seinem heutigen veröffentlichten Urteil (Az.: 7 A 10959/08.OVG) festgelegt, das für ein beruflich gentzten PC GEZ-Gebühren zu zahlen sind, wenn in den Geschäftsräumen oder Auto noch keine Geräte angemeldet sind. Ein Anwalt hatte gegen den Gebührenbeschei Klage erhoben.
Ein Rechtsanwalt erhielt vom SWR einen Rundfunkgebührenbescheid für die PCs in seiner Kanzlei. Daraufhin reichte er Klage gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht Koblenz ein. Dieses gab in erster Instanz dem Anwalt recht und hoben den Gebührenbescheid auf. Zwar könne der Kläger mit dem PC den SWR empfangen, doch sei er deshalb noch nicht Rundfunkteilnehmer und deshalb gebührenpflichtig, hatte das Gericht die Entscheidung begründet. Allein die „abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs“ begründe nicht zwangsläufig die Rundfunkteilnehmereigenschaft.
Die nächst höhere Instanz kassierte das Urteil. Ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und damit gebührenpflichtig. Die tatsächliche Nutzung als Radio sei nicht erforderlich, es genüge die Bereithaltung. Die Gebührenpflicht für PCs mit Internetanschluss verstoße nicht gegen die verfassungsrechtlich geschützte Informationsfreiheit. Sie verhindere auch die „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ durch die Nutzung von PCs und sichere so die Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Da es unterschiedliche Urteile zu diesem Thema gibt, hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Der Juszitiar des SWR sieht dem ganz gelassen entgegen: „Dieses Urteil ist eine wichtige Etappe auf dem notwendigen Weg, Klarheit in einer gebührenrechtlichen Frage zu erlangen, die durch sich widersprechende Urteile erster Instanz für den Gebührenzahler unübersichtlich geworden war“, kommentiert SWR-Justiziar Hermann Eicher. „Wir sehen auch einer möglichen Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht mit Gelassenheit entgegen.“
Meinung vom ALSEHK Computer Bremen Team:
Warum wurde diese GEZ-Gebühr ausgeweitet? Ganz einfach: immer mehr Fernsehzuschauer verabschieden sich von dem Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen. Manche aufgrund des Angebotes, andere weil sie die Sender nie sehen und wieder andere um Geld zu sparen. Schließlich steigen die Rundfunkgebühren stetig, aber die Qualität steigt nicht mit dem immer weiter ausufernden Budget. Alleine 100 Millionen Euro verschlingt die GEZ Zentrale.
Ein weitere Grund für die Ausweitung: Die Technik schreitet voran, die Öffentlich-Rechtlichen Sender bieten Radio Sendungen im Internet als Live Stream an. Und jedes Handy kann schon Radio empfangen. Aber ist das wirklich Live? Darüber läßt sich trefflich streiten. Denn zwischen dem „klassischen“ Radioempfang und dem Empfang über das Internet gibt es immer gut und gerne 20 bis 30 Sekunden Differenz. Unter Live verstehe ich etwas anderes. Zudem sind die Fernsehsendungen, als Beispiel Tagesschau, Buten & Binnen, etc., nicht als Livestream zu empfangen. Erst nach der Sendung kann man im Internet die Sendung noch einmal sehen.
Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, das die Unternehmer dazu genötigt sah, für ihre Mitarbeiter die Sozialversicherungsbeitäge und -anmeldungen über das Internet anzumelden, ebenso die Steuererklärung. Diese Anschaffungskosten (die Software für die Krankenkassen müssen Zertifiziert sein!) mußten geschultert werden, nun sollen für Arbeitsgeräte auch noch GEZ-Gebühren gezahlt werden! Neben dem Rechnung schreiben, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung oder dem Programmieren einer Webseite schauen wir Unternehmer die 3015. Folge irgendeiner Soap!
Dafür ist gar keine Zeit, den PC als ein „Empfangsgerät“ zu verwenden. Dafür ist die Zeit einfach nicht da. Bei solch Unsinnigen Aktionen bleibt eigentlich nur ein Schluß: Die Politik weiß nicht, was ein kleines oder große Unternehmen alles mit dem PC zu tun hat, und den Öffentlich-Rechtlichen Sendern geht es nur um Einnahmen.
Hoffentlich bleibt es kein Versprecher seitens der Politik, das sie die GEZ-Gebühr neu Ordnen wollen. Und Versprechen/Versprecher haben sie genug gemacht!