Weiteres Urteil zu GEZ Gebühr für PCs: Studenten müssen zahlen

Wer in Nordrhein-Westfalen eine PC mit Internanschluß besitzt, der muß auch Rundfunkgebühren bezahlen. Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09) hat heute das Urteil dazu gesprochen.

Geklagt hatten zwei Studenten und bekamen im letzten Jahr in der ersten Instanz gegen den WDR Recht. Nun unterlagen die Studenten in der zweiten Instanz.

Das OVG argumentierte, das es nicht darauf an käme, ob mit dem Computer tatsächlich Radio gehört werden würde, alleine die schiere Möglichkeit reiche aus. „Durch einfaches Anklicken auf den Internetseiten unter anderem des WDR können zahlreiche Radiosender live empfangen werden.“ Das OVG Münster hat – wie zuvor in ähnlichen Fällen das OVG Koblenz und der VGH in Bayern – die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Meinung des ALSEHK Computer Bremen Teams:

Warum die zweiten Instanzen immer wieder auf Seiten der Öffentlich Rechtlichen Sender stehen, ist mir jedenfalls ein Rätsel. Ein Selbständiger oder eine Firma, sogar Studenten haben keine Zeit bei der Arbeit Radio zu hören oder Fernsehen zu schauen. Wer ein Multimediahandy besitzt, und von diesen Handys gibt es eine Menge, der nutzt die Technik um zu kommunizieren und um seine Daten zu verwalten, nicht um Radio zu hören. Da zeigt sich einmal mehr, wie im Falle der zu hastig entwickelten Stopschilder für Kinderpornographieseiten, das der Gesetzgeber – in diesem Falle die Politiker – nicht wissen was Sie dort abgesegnet haben.

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