Neues Urteil zu GEZ-Gebühr für PCs

Eine weitere Klage gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren hatte vor Gericht Erfolg. Die Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig gaben nicht nur ein Urteil gegen die Rundfunkgebühren ab, sondern gaben auch eine sehr ausführliche Stellungnahme dazu ab.

Geklagt hatte eine Diplom-Übersetzerin, die bereits Rundfunkgebühren bezahlte. Sie meldete Ihren Computer als zweit Gerät an, den sie beruflich nutzte. Der NDR sah das anders und argumentierte, das gewerblich genutzte Computer gebührenpflichtig seien. Die Diplom-Übersetzerin zahlte nicht, sondern reichte Klage dagegen ein.

Die Richter hielten die Gebühr für PCs generell für unzulässig, denn der NDR, gegen den sich die Klage richtete,  stelle „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung“. Die Radioprogramme, die gestreamt werden, stünden nicht allen Nutzern unbegrenzt zur Verfügung, wie bei der herkömmlichen Funkausstrahlung, wobei es durch Kapazitätsengpässen, wenn viele Nutzer darauf zugreifen, zu einem „Absturz“ des Servers kommen kann. Damit aber eine Gebühr erhoben werden kann, muß gewährleistet sein, das alle Nutzer jederzeit auf das Angebot zugreifen können.

Der NDR kann gegen dieses Urteil Berufung innerhalb eines Monats vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Sollte das Oberverwaltungsgericht zur selben Entscheidung kommen wie das Verwaltungsgericht, dann hätte das weitreichende Folgend für die Rundfunkgebühr auf PCs generell.

Quelle:

Winfuture; Onlinekosten.de; heise online

Die Meinung vom ALSEHK Computer Bremen Team:

Dies ist nicht die erste Klage gegen die Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte PCs, aber eine von vielen, die mit einem Erfolg in der ersten Instanz abschloß. Natürlich gibt es auch Urteile, die besagen, das Rundfunkgebühren für gewerbliche PCs zu zahlen sind. Doch die sind – noch – recht „überschaubar“. Die Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig schrieben auch in ihrer Stellungnahme, das ein Computer multifunktional sei und dieser nicht erworben worden wäre, nur um damit Rundfunkprogramme zu empfangen. Somit reiht sich diese Aussage an die der Gewerbetreibenden, die Aussagen, das es sich bei dem PC um eine Arbeitsmaschine handelt und man im Büro nicht „mal eben“ Fernsehen oder Radio hören kann.

Auch wir können nicht einfach Radio hören oder Fernsehen schauen, wenn das Bürotelefon klingelt. Wenn eine Webseite oder ein Kostenvoranschlag für einen Kunden zu einem festen Termin raus muß, dann kann man nicht einfach stundenlang Radio hören oder Fernsehen schauen. Der PC bei einem Gewerbetreibenden ist ein Arbeitsgerät und kein „Fun“ Computer, wie die GEZ immer denkt. Zahlen denn die Radio- und Fernsehanstalten (NDR, RB, WDR, etc.) oder die GEZ Zentrale Rundfunkgebühren für Ihre Computer? Wäre mal gut zu wissen…

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