GEZ verlangt Gebühr für Computerkassen im Steakhouse

Betreiber von Computerkassen sollen GEZ-Gebühren zahlen, da es darüber möglich sei Radio und Fernsehen über das Internet zu empfangen. Dagegen wehrt sich die Steakhouskette Maredo vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) will von der Steakhousekette Maredo Gebühren für die Computerkassen in ihren Restaurants. Die GEZ argumentiert, das man über den möglichen Internetzugang der Kassencomputern  Radio und Fernsehen empfangen könnte. Dafür würden 5 Euro pro Computerkasse in einem Maredo-Restaurant in Düsseldorf am Hauptsitz des Unternehmens fällig. Zur Maredo Restaurant Holding gehören rund 60 Restaurants und die klagt gegen den Gebührenbescheid der GEZ vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den WDR.

Der IT-Leiter des Unternehmens erklärte dem Gericht, das der Internetzugang über die Computerkassen für die Mitarbeiter gesperrt sei. Das ist ein Beschluß der Geschäftsleitung und zudem sitzen auch keine Mitarbeiter vor den PCs, denn diese sollen bei den Kunden sein. Es müßte in Ausnahmefällen eine Taste gedrückt werden, wenn die Daten nicht übertragen würden.

Das Gericht wertete dies als Sonderfall und teilt dem WDR mit er solle den Gebührenbescheid widerrufen. Sollte das nicht geschehen, ließ das Verwaltungsgericht durchblicken, das man im Falle eine Urteils gegen den den WDR entscheide. Dann biete sich jedoch für den WDR die Möglichkeit in Revision zu gehen, wo man sich jedoch zuversichtlich zeigt, das auch die anderen Instanzen sich gegen den WDR entscheiden, so eine Maredo-Sprecherin.

Dieser Beitrag wurde unter Computer, Telekommunikation und Internet veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert