Am 1. Januar 2011 soll das neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft treten. Warum die Einschränkung? NRW muß nur noch zustimmen, und da sind sich die Grünen nicht ganz sicher. Es scheint jedoch so, das man den „Koalitionsfrieden“ bewahren möchte und dementsprechend dem Gesetz zustimmen wird. Jedoch will die Suma (Suchmaschinenanbieterverband) noch bei den Grünen Intervenieren.
Was heißt das aber für den kleinen Anbieter? Wie steht es um kleine Blog und Kleinunternehmen mit Ihren Webseiten? Eine Fülle von Informationen, Unsicherheiten und „nichts genaues weiß man so auch nicht“ kommt da zusammen…
Betroffen von diesem Gesetz sind nun alle Internetseiten, ob nun privat oder geschäftlich, wikis, Blogs und andere Webseiten. Diese müssen sich damit nun herumschlagen. Ohne das man genaueres weiß. Außerdem ist es nicht mehr lange hin bis zum 1. Januar 2011. Nur noch knapp 3 Wochen… Wir haben mal versucht alles wichtige zusammen zu tragen und in Kurzform darzulegen.
Wenn man das neue JMStV ließt, dann sollen alle Inhalte in Blogs und auf Webseiten mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden. Diese kennt man bereits von den DVDs oder Blu-Rays her. Auch besteht die Möglichkeit die Angebote einer „Sendezeit“ zu unterziehen, also z. B. von 22 Uhr bis 6 Uhr kann man gewisse Seiten oder Blogs einsehen. Außerdem kann man eine Altersverifikation verwenden oder den Zugang Digital sperren, in dem man den Inhalt nur Angemeldeten Usern zugänglich macht. Es ist auch möglich eine Seite einzufügen, in der gefragt wird, ob der Surfer „über 18 Jahre ist, Ja/Nein“ und dementsprechend wird er weitergeleitet oder auf eine andere Seite verwiesen.
Wie das Logo für die Kennzeichnung auszusehen hat, darüber ist man sich noch nicht einig. Das wird steht wohl erst Mitte 2011 fest. Ein bißchen spät! Wer das nicht selber machen möchte, der kann das über die KJM oder FSM machen lassen. Damit ist man auf der sicheren Seite, jedoch verlangen diese Organisationen für Ihre Dienste Geld. So z. B. die FSM einen Mindestbeitrag von 4.000 Euro pro Jahr. Für kleine Unternehmen oder auch Privatleuten nicht zu bezahlen. Somit muß man sich auf das Terrain der Selbsteinschätzung bewegen.
Seiten die „Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen“ entsprechend und an deren Inhalten ein „berechtigtes Interesse“ besteht, sind ausgenommen. Das heißt, das diese Seiten keine Kennzeichnung vornehmen müssen. Aber was heißt denn nun „berechtigtes Interesse“? Ist nun unser Webblog in dem Bereich „berechtigtes Interesse“ oder müssen wir alle Einträge Kennzeichnen? Wir klären über Unstimmigkeiten auf, wir berichten auch über neue Technologien… das ist sehr schwammig in diesem Gesetz formuliert.
Damit diese Kennzeichnung auch funktioniert sollen Jugendschutzprogramme eingesetzt werden. Die Eltern können in diesen Jugendschutzprogrammen einstellen, welche Seiten angezeigt werden sollen – Altersgerecht – und welche nicht. Nun stellt sich aber die Frage, welche Jugendschutzprogramme diese Kennzeichen auslesen können und ob es welche gibt. Diese Jugendschutzprogramme werden wohl auch erst Mitte 2011 auf den Markt kommen. Einig ist man sich auch noch nicht, wie eine Kennzeichnung ausgelesen werden soll! Da gibt es noch Unstimmigkeiten, welche API (auch als Staats-API bezeichnet) genutzt werden soll. Außerdem kennen wir doch die Kinder und Jugendlichen: Sie sind mit der Technik groß geworden und können meistens besser einen PC bedienen als die Eltern selber. Somit wird es für die Jugendlichen ein leichtes sein, diese Jugendschutzprogramme zu umgehen. Damit ist der Schutz hinfällig.
Im Impressum muß ein Jugendschutzbeauftragter erwähnt werden. Fehlt dieser, dann ist ein Bußgeld fällig und eventuell sogar eine Sperrung des Angebotes durch die Jugendschutzbehörde. Eventuell sogar droht eine Abmahnung in bis zu 1.000 . Gerade kleine Anbieter, wie wir oder ein kleines Handwerksunternehmen, können nicht mal eben einen Jugendschutzbeauftragten bezahlen. Man selber arbeitet gerade für sich und nun kommen neue Kosten auf einen zu. Wer sich sowas hat einfallen lassen… Einige Blogs haben schon angedroht, das sich nicht mehr weiter betrieben werden, wie der VZ-Log, der am 31. Dezember 2010 seinen Blog vom Netz nehmen wird. Ein anderer hat dies bereits getan: Der IT-Experte Kristian Köhntopp hat zum 1. Dezember 2010 bereits seinen Blog Die wunderbare Welt von Isotopp dicht gemacht. Er fürchtete ein finanzielles Risiko durch Abmahnungen.
Was ist von alledem nun zu halten?
Das Gesetz greift zu kurz. Bereits jetzt gibt es Inhalteanbieter, die darauf achten, das nur Personen ab 18 Jahren auf ihre Webseiten zugreifen können. Diese haben entsprechende Maßnahmen eingerichtet. Andere haben Ihre Webseite bereits ins Ausland verlegt, somit umgehen diese Inhalteanbieter die Kennzeichnung.
Einen richtigen Rat kann man nicht geben, aber wir können einen Satz wiedergeben, der immer wieder bei der Diskussion rund um den JMStV stattfindet: „Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzlage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten“. Es bleibt einem auch nichts andere übrig, als zu schauen und zu beobachten. Jedoch sollten man einen Jugendschutzbeauftragten im Impressum erwähnen und einsetzen, denn sonst könnte es im nächsten Jahr ziemlich teuer werden.
Teuer wird es auch für kleine Unternehmen, wie wir u. a. sind. Denn der Jugendschutzbeauftragte verdient damit sein Geld und er muß bezahlt werden. Das zeigt einmal mehr, das der Gesetzgeber fernab der Realität ist und gar nicht weiß, wie sehr kleine Betriebe jeden Kostenfaktor überprüfen müssen. Aber ein Weg führt leider daran nicht vorbei. Auch wir werden dann wohl eine Jugendschutzbeauftragten einsetzen müssen, und daß keiner aus dem Unternehmen machen, denn dieser muß „die nötige juristische, technische und medienpädagogische Sachkenntnis haben, weisungsunabhängig sein, schnell erreichbar, und bei der Planung und Gestaltung von Angeboten vom Anbieter beratend zu Hilfe gezogen werden.“
Das bedeutet: Er muß unabhängig sein! Und was machen die kleinen, privaten Webseiten-Besitzer? Brauchen die auch einen Jugendschutzbeauftragten? Sollen die den auch bezahlen, auch wenn dort nur einige Fotos der Familie drauf sind? Das wird leider nicht erschöpfend erläutert und steht weiterhin als offene Frage im Raum…