Vielen wird sicherlich ein Stein vom Herzen fallen, zumindest müssen sich viele Blog Betreiber und Webseiteninhaber keinen Kopf mehr zerbrechen, wie sie nun mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag umzugehen haben. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat den Jugendmedienschutzstaatsvertrag abgelehnt, und somit tritt dieser auch nicht zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Am Dienstag hatte die CDU-Landtagsfraktion erklärt gegen den Vertrag zu stimmen. Das überraschte, denn im Juni hatte der damalige CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers dem Vertragstext ohne Einschränkung zugestimmt und ihn unterschrieben hatte. Auch die Oppositionsparteien, die FDP und Linke lehnten die JMStV ab, und somit fehlte der Minderheitenregierung von SPD und Grünen jede Unterstützung.
Der medienpolitische Sprecher der CDU, Andreas Krautscheid, erklärte, warum seine Fraktion nicht zustimmen könnte: Er halte den neuen JMStV zwar „in der Tendenz für einen guten Staatsvertrag“. Aber es gebe zu viele Unsicherheiten, so seien etwa die technischen Grundlagen für die Kennzeichnung von Webseiten noch nicht fertiggestellt. Briefe von verunsicherten Website-Betreibern hätten offenbart, dass Formulierungen im Vertragstext zu unklar seien. Überhaupt sei der Diskurs mit der „Netzgemeinde“ zu spät angestoßen worden.
Die Institutionen wie die KJM oder die FSM waren enttäuscht und es machte sich Ernüchterung breit. Diese hoffen, dass die guten Ansätze aus der Novellierung und die Vorarbeiten der letzten Monate nun nicht gänzlich in der Versenkung verschwinden.
Während der Landtagsdebatte wurde deutlich, das alle Beteiligen bald einen neuen Anlauf für eine Novellierung des Jugendmedienschutzes starten werden. Man wolle die „Netzgemeinde“ früher und intensiver in die Diskussion um neue Jugendschutzregeln fürs Internet einbeziehen, hieß es von Vertretern aller Fraktionen. Alvar Freude, Mit-Gründer des AK Zensur und Vorstand im Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V., machte schon einmal deutlich, wo seiner Ansicht nach die Schwerpunkte neuer Regeln liegen sollten: „Es ist zu hoffen, dass die Politik nun ihr Versprechen einlöst und die wirklich Betroffenen in die Entwicklung neuer Regelungen einbezieht. Dann besteht die Chance, neue, moderne, technisch ausgereifte und medienpädagogisch sinnvolle Maßnahmen zu finden. Wir sind gerne bereit, daran mitzuwirken!“
Meinung vom ALSEHK Computer Bremen Team:
Ersteinmal ist dieses Gesetz gestoppt. Vorläufig. Es wurde ja schon angekündigt, das man sich noch einmal hinsetzen wird, um das Gesetz noch einmal zu überarbeiten, dann soll auch die „Netzgemeinde“ mit einbezogen werden. Die Netzgemeinde wird das ganz genau beobachten und darüber „richten“. Denn bereits die vorliegende Jugendmedienschutzstaatsvertrag war ein dermaßender „Koloss“ von Regelungen, das kein normaler Webseitenbetreiber verstehen konnte. Welchen „Junior“ Juristen hat man denn da rangelassen? Man kann nur hoffen, das man diesen Jugendschutz komplett überarbeitet.
Was den Jugendschutz allgemein von Webseiten anbelangt, so kann ich von meiner Beobachtung und Warte aus sagen, das die Seiten, wo der Inhalt bereits ab 18 Jahren ist, eine dementsprechende „Kindersicherung“ hat – Altersfreigabe, Post-Ident, etc. – und somit die Kinder unter 18 Jahren dort nicht rein kommen.
Nun warten wir mal ab, wie die Bearbeitung des Gesetzes weitergeht. Es fehlten ja noch die Kennzeichen und die entsprechende Software. Ob das dann bei der nächsten Novellierung alles vorhanden ist? Das kann man nur bezweifeln, denn es wäre nicht das erste und nicht das letzte Gesetz, das unausgegoren auf die Bevölkerung losgelassen wird. Und Kinder und Jugendliche sind ziemlich pfiffig, wenn es darum geht, Sicherheitssoftware auszutricksen. Da können sich unsere gewählten Volksvertreter (Politiker) eine Scheibe (Wissen) abschneiden…