Planfeststellungsbeschluß für die Straßenbahnverlängerung Linie 1 und 8 durch Huchting (Teil 1)

BSAG_LOGO_LINIE1Der Planfestellungsbeschluß für die Straßenbahnverlängerung der Linie 1 nach Mittelshuchting und der Linie 8 nach Stuhr liegt aus und wurden über 300 Einwendern zugesandt. Für alle Huchtinger, die eine Einwendung eingereicht haben, bleiben noch gut 3 Wochen, um gegen die Pläne bzw. dem Planfeststellungbeschluß Klage zu erheben. Das ist auch anzuraten, denn wenn man sich die mehr als 380 Seiten durchliest, könnte man meinen, das niemand auch nur ein klein wenig auf die Huchtinger eingegangen ist.

Die wichtigsten Argumente werden wir hier heraussuchen und genauer beleuchten, was es damit auf sich hat und welche direkte oder erst Jahre spätere Auswirkung das ganze hat. Aus diesem Grunde teile ich das ganze auch auf zwei Teile auf. Aber kommen wir nun zu den einzelnen „Belegen“ vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, weshalb die Linienverlängerung so „gut für die Stadt (!) ist…“

Viele Außenstehende haben sich gefragt, warum wir so gegen die Straßenbahnverlängerung sind. Einige Beiratspolitiker aus anderen Stadtteilparlamenten haben bei unseren Beiratspolitikern nachgefragt und sobald Sie mit den Antworten ausgestattet worden sind, war Ihnen klar, warum man so dagegen ist. Somit hat sich auch bei den anderen Beiräten indirekter Widerstand gebildet.

Nun wird die Brücke über die B75 abgerissen und Neugebaut. Aber auch gleich breiter! Das hat aber zur Folge gehabt, das die Huchtinger sich verschaukelt gefühlt haben, denn die Brücke war nie (!) Debatte und wurde auch nie großartig in den Plänen diskutiert. Außer: die Straßenbahn wird eingleisig über die Brücke geführt. Und nun findet man folgende Aussage im Planfeststellungsbeschluß:

Hinsichtlich der Brücke über die B75 hatte sich nach Untersuchungen aufgrund neuer Bundesvorschriften zwischenzeitlich ergeben, dass die Brückenkonstruktion nicht mehr ausreichend tragfähig ist und das Bauwerk somit ersetzt werden muss. Das Baurecht für diesen Brückenneubau wurde über ein Plangenehmigungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) geschaffen. Eine diesbezüglich vorgenommene neue Variantenuntersuchung hatte zum Ergebnis, dass im Zuge dieses Brückenneubaus die Möglichkeit eines zweigleisigen besonderen Bahnkörpers für die Führung der Linie 1 geschaffen werden soll.

(Quelle: Planfeststellungsbeschluß, Seite 39)

Hier wurden die Bürger aber erst nach (!) den Bürgerforen informiert und die Huchtinger wurden vor der vollendeten Tatsache gestellt, das nun die Straßenbahn zweigleisig über die Brücke geführt werden soll. Das die Brücke auch hätte anders stabilisiert werden können, wurde weit abgewiesen. Zumal die Brücke nicht erst seit Gestern steht und zudem der Bund für Sanierung zuständig ist. Trotzdem wurden gleich alle Pläne für die neue Brücke angepaßt. Das dadurch aber die Baukosten steigen, wurde nicht erwähnt, sondern einfach lapidar abgetan daß das zweite Gleis „kostenneutral“ gebaut wird.

In der Kritik stehen auch die Ausbaukosten, denn der Gesamte Ausbau in Bremen wird ca. zwischen 90 und 180 Mio. Euro geschätzt. Genaue Zahlen gibt es soweit nicht, werden nicht erwähnt und wenn, dann stammen Sie aus dem Jahre 2010/2011. Durch die Standardisierte Bewertung soll gesichert werden, das der Bund gut 80 Prozent der Kosten übernimmt und 20 % das Land. Da aber die Rechnungen im Jahre 2010 gemacht wurden, hat sich auch der Stahlpreis, die Löhne/Gehälter, der Strom, und weitere für den Bau wichtige Kosten im Preis verändert. So kann man davon ausgehen, das der Bund nur die „normalen“ Kosten übernehmen wird und der Rest kommt aus dem klammen Bremen, das, wie es immer wieder betont, „kein Geld hat“.

Damit kommen wir zur „Standardisierten Bewertung“ auf die der Herr Lohse so großen Wert legt ebenso die BSAG.

Schauen wir mal, was der Planfeststellungsbeschluß dazu sagt:

Für die volkswirtschaftliche Bewertung der Straßenbahnverlängerung ist der Preisstand 2006 aufgrund bundesweiter Vorgaben zwingend vorgeschrieben, um eine bundesweit einheitliche und vergleichbare Bewertung von ÖPNV-Maßnahmen zu haben. Nutzen und Kosten sind auf diesen Preisstand normiert. Somit werden bei einer Aktualisierung auch die Wertansätze für die Nutzenberechnung angepaßt, so dass im Ergebnis höhere Kosten, aber auch höhere Nutzen entstehen könnten. Die Nutzen-Kosten-Relation wäre dann unverändert. Als Ergebnis der Untersuchung aus dem Jahre 2010 hat sich ein Quotient von 1,09 ergeben.

Für eine neuere Bewertung hatte es bisher noch keinen Anlass gegeben. Sowohl Antragsteller als auch der Gutachter (INTRAPLAN Consult GmbH, Herr Kollberg) haben nachvollziebar dargelegt, dass die derzeitige Bewertung weiterhin belastbar sei. Allerdings werde die Verfahrensanleitung (Richtlinie des Bundes) gerade aktualisiert. Daher sei zu erwarten, dass seitens des Bundesverkehrsministeriums zur Entscheidung über den Förderantrag Bremens eine neue Standardisierte Bewertung verlangt wird, wenn die neuen Verfahrensanleitung bis dahin verbindlich eingeführt sein wird.

Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass die neue Verfahrensanleitung wohl nicht vor Mitte 2016 fertig gestellt sein wird. Gleichzeitig wurde für die „Querverbindung Ost“ eine Standardisierte Bewertung für den Prognosehorizont 2025, entsprechend dem aktuellen Verkehrsentwicklungsplan, in Auftrag gegeben. Hierfür wird ein neues Verkehrsmodell aufgestellt. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten des Bundesverkehrsministeriums bereits mitgeteilt, dass auch die Verlängerung der Linie 1 und 8 die Kosten-Nutzen-Rechnung mit dem neuen Verkehrsmodell für den Prognosehorizont 2025 zu erneuern ist.

(Quelle: Planfeststellungsbeschluß, Seite 61, Abschnitt 3.2.4)

Wie schon zuvor erwähnt, wurden Zahlen aus dem Jahre 2010 verwendet und als Grundlage für die Straßenbahnverlängerung nach Mittelshuchting immer wieder Argumentiert, das sich das ganze wirtschaftlich rechnet. Ebenso würde sich an den Quotienten von 1,09 nichts ändern, selbst wenn neuere Zahlen und höhere Ausgaben angegeben werden würden. Schließlich bliebe dann die Kosten-Nutzen-Relation unverändert. So jedenfalls steht es im Planfeststellungsbeschluß. Nur wurden den Huchtingern keine neuen Zahlen vorgelegt, die neuen Preise nicht in die Kalkulation mit einbezogen.

Kein Unternehmer wird einem Kunden ein Angebot unterbreiten, das er fünf bis 10 Jahre aufrecht erhält. Schließlich verändern sich auch bei Ihm die Kosten. Es wird davon ausgegangen, das die Straßenbahn jeder (!) sofort nutzen soll. Das bedeutet, nach der Denkweise von Herrn Lohse und seinen Ressortmitarbeitern, das ganz Huchting das Auto stehen läßt, und nur noch mit der Straßenbahn alle Besorgungen erledigen soll. Für viele ist das aber ein Umstand. Dazu später mehr.

Nun hat ja nicht nur die Huchtinger Initiative sondern auch AKTIV Stuhr und der Beirat Huchting vom Senat bzw. vom Senator Lohse eine neue Standardisierte Bewertung mit aktuellen Zahlen gefordert, die hier nun zunächst abgelehnt und dann doch wieder ins Spiel gebracht wurde. Denn die Standardisierte Bewertung wird durch den Bund neu Überarbeitet und muß auch von Bremen noch einmal für die Linienverlängerung umgesetzt werden.

Zwar liest es sich so, als wenn das nicht mehr notwendig wäre, es wird jedoch eingeschränkt und vom Bundesverkehrsministerium gefordert. Dies ist auch in einem Zeitungsartikel im Weser Report von Herrn Polzin noch einmal so dargelegt worden. Trotzdem wurde eingeschränkt, das selbst bei einer neuen Standardisierten Bewertung die Straßenbahnverlängerung kommen wird. Die Frage ist nur dann: Wer bezahlt die Mehrkosten? Bremen müßte dann wieder einen Kredit aufnehmen und im Moment sieht es nicht so aus, als ob Bremen einen Ausgeglichen Haushalt bis 2020 hinbekommen wird. Wie ein Haushaltsnotlage Land wie Bremen sich eine solche Verlängerung leisten kann, entzieht sich kaufmännisch jedweden Gedankens. Der Unterhalt ist für die Verlängerung noch nicht einmal in konkrete Zahlen gefaßt und zudem ist nicht einmal gesagt, ob Bremen weiterhin 50 Mio. Euro pro Jahr die BSAG bezuschusst oder ob der Zuschuss Beitrag in den nächsten Jahren sinken wird. Es bleibt festzuhalten, das, wenn die Straßenbahnverlängerung kommt, jeder (!) Steuerzahler dafür aufkommen muß. Ebenso können „Kunden“ der BSAG dieser den Rücken kehren, wenn sie sich die Monatskarte nicht mehr Leisten können. Eine weitere Erhöhung um gut 2,5 % ist ja schon angekündigt worden.

Das Huchting aus verschiedenen Ortsteilen besteht, ist den Huchtingern bekannt, nach Außen hin weniger. Aber es gibt die Ortsteile, Grolland, Kirchhuchting, Sodenmatt und Mittelshuchting. Der Planfeststellungsbeschluß macht leider einen Fehler in dem er sagt:

Ziele außerhalb des Stadtteils bzw. im Ortsteil Grolland können jedoch nur mit dem Umstieg am Roland-Center erreicht werden.

(Quelle: Planfeststellungsbeschluß, Seite 62, 3.2.5)

Also Grolland gehört zu Huchting. Zwar nicht „direkt“ im Stadtteil, getrennt durch den Park Links der Weser, und trotzdem gehört Grolland zu Huchting. Das mögen die Grollander nicht so gerne hören, das sie zu Huchting gehören – und trotzdem gehören Sie zu Huchting. Das wurde leider versäumt genauer zu beschreiben… also gehört Grolland nun doch nicht mehr zu Huchting??? Ja, das ist nun schwierig, aber was verdreht man nicht die Ansichten, nur um etwas durchsetzen zu wollen.

Aus diesem Grund ist es folgerichtig, diese drei Ortsteile mit einer durchgehenden Straßenbahnverbindung in Richtung Innenstadt anzubinden. Dieses Ziel wird vor allem mit der Verlängerung der Linie 1 erreicht. Diese Linie verläuft durch alle genannten Ortsteile. Dabei werden insbesondere die bevölkerungsreichen Wohnbereich entlang der Heinrich-Plett-Allee von einer durchgehenden Straßenbahnlinie profitieren. Der entfallende Umstieg am Roland-Center bietet den Fahrgästen in Huchting deutliche Vorteile. Die Verbindung zwischen Huchting und der Innenstadt wird stabiler, da Verspätungen einzelner Linien nicht zu einem Verpassen des Anschlusses am Roland-Center führen können. Gleichzeitig entfällt die Umsteigezeit am Roland-Center, so dass die Reisezeit zwischen Huchting und der Innenstadt spürbar kürzer wird. Diese Reisezeitverkürzung führt zu einer deutlichen Steigerung der Fahrgastzahlen im ÖPNV. Daneben gehören auch der Wegfall der Umsteigesituation am Roland-Center und eine Erhöhung des Fahrkomforts zu den wesentlichen Kriterien für eine Zunahme der Fahrgäste.

(Quelle: Planfeststellungsbeschluß, Seite 62, 3.2.5)

Es sollen drei Ortsteile miteinander verbunden werden: Mittelshuchting, Sodenmatt und Kirchhuchting. Hier wird die Betrachtung nur von der BTE Trasse und der Heinrich-Plett-Allee (bevölkerungsreiche Wohngegend) aus gemacht. Der andere Bereich, nämlich die Huchtinger Heerstraße wird außer acht gelassen, obwohl auch dort große Wohnanlagen stehen. Somit werden nicht „alle Ortsteile“ miteinander verbunden, sondern nur die Strecke ab Roland-Center über die BTE Trasse, Heinrich-Plett-Allee bis Brüsseler Straße. Das Umsteigen soll entfallen, das gilt aber nicht für die Mitarbeiter und Studenten, die zum Flughafen möchten oder müssen. Diese sollen dann nicht mehr am Roland-Center in die Linie 52 steigen, sondern müssen Norderländer Straße aussteigen und dort in die Linie 52 steigen. Eventuell soll die Haltestelle für die Linie 52 an der Solinger Straße sein. Das ist wirklicher Komfort!

Die Reisezeitverkürzung wird als „Paradestück“ dargelegt. Es handelt sich hierbei um knapp vier Minuten (!) Zeitersparnis. Ganze vier Minuten trennen mich dann nur noch von Huchting und der Innenstadt… einfach toll. Das dadurch aber auch – angeblich – der Anschluß stabiler sein soll, da das Umsteigen am Roland-Center entfällt ist in meinen Augen nichts weiter als Augenwischerei und hat keinen Vorteil. Im Gegenteil: mit keiner Silbe wird auf die Verspätungen der Straßenbahnlinie 1 eingegangen.

Huchting wird abermals und weiterhin von der Innenstadt abgehängt und wir Huchtinger kommen nicht in die Stadt oder gar nur in die Nähe. Wie häufig ist in der Vergangenheit die Straßenbahnlinie 1 nicht in Huchting angekommen. Entweder wegen Unfall – Fahrgäste nicht informiert – oder durch den Ausfall einer Straßenbahn – Fahrgäste nicht informiert – so daß aber ein Ersatzverkehr sehr schnell gebildet wurde… aber nur zwischen Mahndorf und Kurt-Huber-Straße, meistens dann aber nur bis Hauptbahnhof. Huchting? Warum sollte man auch. Schließlich können die Kunden ja bis wer weiß wann warten… oder die Linie 8, die ja alle 20 Minuten fährt. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz und die Beteuerungen der BSAG sind mehr als heiße Luft. Service wird bei denen nicht großgeschrieben.

 

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